Die vor dem Sommer angekündigte Novelle des Wiener Kindergartengesetzes wurde im Wiener Landtag nun mehrstimmig beschlossen: Die Anforderungen an künftige KindergartenbetreiberInnen werden dabei deutlich erhöht. Die Änderungen sollen mit Jahresbeginn 2018 in Kraft treten.
Pädagogisches Konzept im Vordergrund
Wird der Antrag auf den Betrieb eines Kindergartens gestellt, sollen künftig ein pädagogisches Konzept auf Basis des Bildungsplans und ein Businessplan vorgelegt werden, die von MA11 (Jugend und Familie) und MA10 (Wiener Kindergärten) unter Beiziehung von Sachverständigen geprüft werden. Die Angabe im pädagogischen Konzept, ob und welche religiöse Vermittlung stattfindet, wird nun verpflichtend festgeschrieben. Der Businessplan wiederum soll über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Auskunft geben: So soll eine bereits beantragte Insolvenz ein Ausschließungsgrund für den Betrieb eines Kindergartens sein.
Kindergarten-Leitung mit mehr Verantwortung
Auch die Verantwortung der Kindergarten-Leitung wird gesetzlich neu verankert: So werden eine verpflichtende Ausbildung von 100 Stunden in den Bereichen Konflikt- und Personalmanagement sowie Teamentwicklung zu Rahmenbedingungen. Zudem müssen die jeweiligen LeiterInnen dafür sorgen, dass Eltern über die pädagogische Arbeit umfassend informiert und als BildungspartnerInnen stärker eingebunden werden.